Mindestbewehrung
Das Programm führt die Rissnachweise nach EN 1992-1-1 7.3 sowie der WU-Richtlinie.
7.3.2 Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite
Zur Begrenzung der Rissbreiten ist eine Mindestbewehrung in der Zugzone erforderlich.Die Mindestbewehrung wird aus dem Gleichgewicht der Betonzugkraft unmittelbar vor der Rissbildung und der Zugkraft in der Bewehrung der Zugzone unter Berücksichtigung der Stahlspannung σs ermittelt. Die Stahlspannung σs ergibt sich zu:
Die erforderliche Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite wird nach Gleichung (7.1) ermittelt.
7.3.3 Begrenzung der Rissbreite ohne direkte Berechnung
Mit der vorhandenen Bewehrung wird nach 7.3.3 ein Höchstwert der Stababstände nach Tabelle 7.3N ermittelt.Dabei erfolgt ein Querschnittsnachweis für die wirkliche Beanspruchung. Aus dieser Beanspruchung wird die Stahlspannung σs im Querschnitt ermittelt. Hierbei werden die Spannungs - Dehnungslinien der Norm für Beton und Stahl berücksichtigt.
Aus der berechneten Spannung σs und der geforderten Rissbreite wk ergibt sich direkt der maximale Stababstand nach Tabelle 7.3N.
7.3.4 Berechnung der Rissbreite
Die sich einstellende Rissbreite wird nach 7.8 berechnet:Der Querschnittsnachweis mit der Ermittlung der Stahlspannung σs erfolgt analog zu der Berechnung nach 7.3.3.
WU-Richtlinie
Der Nachweis analog der WU-Richtlinie kann über die Einhaltung einer Mindestdruckzonenhöhe erbracht werden.Bei diesem Nachweis wird die Bewehrung iterativ soweit erhöht, bis die geforderte Druckzonenhöhe erreicht ist.
Bemessungssituation
Die Nachweise nach EN 1991-1-1 7.3 werden mit den Schnittgrößen aus der quasi-ständigen Situation geführt.Die Nachweise nach der Wu-Richtlinie werden mit den charakteristischen Schnittgrößen geführt.