Durchstanznachweis
Das Durchstanzen der Stütze bzw. des Fundamentsockels durch den Fundamentfuß wird nach DIN 1045, Pkt.22.7 und nach DAfStb-Heft 240 Pkt.2.5.2.2 nachgewiesen.
Bei mehreren Einwirkungskombinationen wird die maßgebende Kombination berücksichtigt.
Um Durchstanzbewehrung bzw. Schubbewehrung möglichst zu vermeiden, wird der Biegebewehrungsgrad soweit wie zulässig erhöht.
Bei vorgefertigten Stützen werden zur Ermittlung des Rundschnittes die mittlere statische Höhe des Fundamentfußes und folgende Aufstandsfläche verwendet:
- Köcherfundamente mit glattem Einbindebereich: Stützenquerschnitt
- Köcherfundamente mit rauem Einbindebereich: Sockel-(Köcher-) Querschnitt abzüglich Köcherwandstärke
- Blockfundamente mit profiliertem Einbindebereich: Stützenquerschnitt
- Volle Ausbildung des Stanzkegels: volle Rundschnittlänge
- Einseitig begrenzte Ausbildung des Stanzkegels bei einachsiger Stützenausmitte: Abminderung wie bei Randstützen
- Zweiseitig begrenzte Ausbildung des Stanzkegels bei zweiachsiger Stützenausmitte: Abminderung wie bei Eckstützen
- Begrenzte Ausbildung des Stanzkegels bei ein- oder zweiachsiger mittiger Stützenlage: nur Balkenschub
Bei Blockfundamenten sind Durchstanznachweise für den Montage- und Endzustand erforderlich. Die zulässige Schubspannung wird bei gedrungenen Fundamenten gegenüber DIN 1045 reduziert.