Erdstatische Standsicherheit
Allgemeines
Die Standsicherheit des Fundamentfußes wird durch verschiedene Kriterien nach DIN 1054 bestimmt.
Kippen / Lage der Resultierenden
Das Kippen des Fundamentes wird über die Ermittlung der Lage der Resultierenden in der Sohlfuge bzw. über den prozentualen Anteil der klaffenden Fuge an der gesamten Fundamentsohlfläche nachgewiesen.
Die Resultierenden in der Sohlfuge Fx, Fz (kN) und ihre Ausmitten ex (m) (bezogen auf den Fundamentmittelpunkt) sowie die gegebenenfalls reduzierten Sohlflächen mit axs werden ermittelt und ausgegeben.
Es werden die mittleren Sohlpressungen (kN/m2) auf die gegebenenfalls reduzierten Ersatzsohlflächen ausgegeben.
Gleiten
Die Gleitsicherheit des Fundamentfußes wird durch das Verhältnis der widerstehenden (ohne passiven Erddruck) zu den einwirkenden resultierenden Horizontalkräften beschrieben.
Zum Ansatz des passiven Erddrucks
aus DIN 1054 Betonkalender T. II 4.1.2 Lastannahmen
Der Erdwiderstand darf nur dann als Reaktionskraft waagerrechter Kräfte oder eines Drehmoments herangezogen werden, wenn das Fundament ohne Gefahr eine Verschiebung erfahren kann, die hinreicht, den erforderlichen Erdwiderstand wachzurufen. Der für die Mobilisierung des Erdwiderstandes in Anspruch genommene gewachsene Boden muss einen mindestens mittlere Lagerungsdichte oder steife Konsistenz haben. Für geschüttete Böden gelten die Forderungen zu Abschn. 4.2.3 sinngemäß.
Der Boden darf weder vorübergehend noch dauernd entfernt werden, solange die ursächlichen Kräfte wirken. Als Ansatz des Erdwiderstandes darf höchstens 0.5 Ep eingesetzt werden.
Aus diesen Gründen erfolgt für die Gleitsicherheit keine Berücksichtigung des passiven Erddrucks.
Die entsprechend dem Lastfall (nach DIN 1054) zulässigen und die vorhandenen Gleitsicherheiten werden gegenübergestellt.
Grundbruch
Entspricht dem Lastfall 1 der DIN 1054. Hier wird von XFUN eine klaffende Fuge zugelassen. Das bedeutet, dass bei Lastfallkombinationen mit diesem Lastfall der Kippsicherheitsnachweis mit einer klaffenden Fuge von bis zu 50% erfüllt ist.
Die Grundbruchberechnungen erfolgen nach DIN 4017, Teil 1 bzw. Teil 2 vom August 1979. Diese Norm ermöglicht eine vereinfachte Grundbruchberechnung bei geschichtetem Baugrund für rechteckige Fundamentgrundrisse.
Die entsprechend dem Lastfall zulässigen und die vorhandenen Grundbruchsicherheiten werden gegenübergestellt.
Zur Berechnung der Grundbruchsicherheit muss die Grundbruchlast ermittelt und durch die vorhandene Einwirkung dividiert werden. Der vorhandene Sicherheitsbeiwert wird mit dem, einem Lastfall nach DIN 1054 zugeordnetem, zulässigen Sicherheitsbeiwert verglichen.
Die zulässige Grundbruchlast setzt sich aus den Einflüssen der Kohäsion, der Gründungstiefe und der Gründungsbreite zusammen. Diese Einflüsse werden durch die Beiwerte der Tragfähigkeit, der Sohlflächenform, der Lastneigung, der Sohlneigung und der Geländeneigung bestimmt.
Bodenpressung
Hier werden Lage, Länge und die Kantenpressungen (kN/m2) der Pressungsfläche zu jedem berechneten Lastfall ermittelt.