Kellerwandnachweise
Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens werden Kellerwandnachweise nach DIN 1953-1, Pkt. 8.1.2.3, Gleichung (18) geführt.
Bei Anwendung des genaueren Verfahrens werden Kellerwandnachweise nach DIN 1053-1, Pkt. 8.1.2.3, Gleichung (17) geführt.
Bei Berechnungen nach DIN 1053-100 werden vereinfachte Kellerwandnachweise nach Pkt. 10 geführt.