Schubbeanspruchungen DIN 1053-100
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit werden die Bemessungswerte der Querkrafteinwirkungen den Bemessungswerten der Querkraftwiderstände des Mauerwerks gegenübergestellt.
Es gilt: VEd <= VRd
Der Bemessungswert der aufnehmbaren Querkraft wird aus dem Bemessungswert der Schubfestigkeit, aus der Querschnittsfläche und einem Abminderungsfaktor berechnet.
Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfolgt der Schubnachweis als Scheibenschub für den Rechteckquerschnitt der gesamten Wand jeweils am Wandfuß.
Bei Anwendung des genaueren Verfahrens erfolgt der Schubnachweis als Scheibenschub pro Teilwandgrundriss am Wandfuß.