Grenztiefe

Unterhalb der Grenztiefe können die Setzungsanteile bei „normalen Böden“ außer Acht gelassen werden.
Die Grenztiefe gilt als erreicht, wenn die wirksamen Spannungen im kennzeichnenden Punkt aus lotrechter Fundamentbelastung weniger als 20% der Bodeneigenspannungen betragen.
Das Programm berücksichtigt jedoch alle vorgegebenen Bodenschichten.
Wenn die Grenztiefe die Tiefe der untersten Schicht erreicht, so ist der Baugrund offenbar nicht tief genug beschrieben worden und sollte vor einer Neuberechnung gegebenenfalls um weitere Bodenschichten mit eventuell geschätzten Werten ergänzt werden.