Biegebruchnachweise nach DIN 4227
Die Biegebruchsicherheit wird als Verhältnis von rechnerischer Bruchlast zu maximaler Gebrauslast definiert. Der Sicherheitsbeiwert muss nach DIN 4227 mindestens 1,75 betragen.
Für statisch bestimmt gelagerte Träger ist die rechnerische Bruchlast das 1,75-fache aus ständigen und Verkehrslasten.
Für den Sicherheitsnachweis gelten die Dehnungsdiagramme nach DIN 1045 ohne dehnungsabhängigen Sicherheitsbeiwert.
Der Rechenwert des druckbeanspruchten Betonstahls wird um 1,75/2,1 abgemindert.