Rissbreitenbeschränkung nach DIN 4227/A1
Nachweise zur Rissbreitenbeschränkung werden sowohl am oberen als auch am unteren Trägerrand für alle Belastungszeiträume zu Beginn und am Ende eines Zeitraums geführt.
Die Nachweise werden für Spannungen aus äußeren Lasten unter der seltenen Einwirkungskombination (Gebrauchslasten) geführt.
Die Einwirkungen aus Vorspannung, Kriechen und Schwinden werden je nach ungünstiger Wirkung abgemindert oder erhöht.
Der Nachweis der Rissbreitenbeschränkung ist erbracht, wenn in einem zu erwartenden Zugkeil an Ober- und/oder Unterseite des Trägers der zu berechnende Bewehrungsgrad eingehalten wird.
Der Nachweis der Rissbreitenbeschränkung ist erbracht, wenn in einem zu erwartenden Zugkeil an Ober- und/oder Unterseite des Trägers die Durchmesser der vorhandenen Bewehrung kleiner einem über den Bewehrungsgrad zu berechnenden maximalen Durchmesser sind.
In den Nachweis werden sowohl vorgespannte als auch schlaffe Bewehrungen einbezogen.