schiefe Hauptspannungen, Schubdeckung nach DIN 4227
Im Gebrauchszustand dürfen die nach Zustand I berechneten schiefen Hauptzugspannungen die zulässigen Werte nach DIN 4227, Tabelle 9 nicht überschreiten.
Zu diesem Nachweis wird der Verlauf der schiefen Hauptzugspannungen über die Trägerhöhe ermittelt, um den Maximalwert zu erhalten.
Für die Nachweise im rechnerischen Bruchzustand wird der Träger in die Nachweiszonen für zu erwartende Schrägrisse (Zone a) und für zu erwartende Biegerisse (Zone b) unterteilt.
Die Grenze zwischen den Zonen a und b ist durch die Werte für die zu berechnende Randzugspannung festgelegt.
Im Bereich der Schrägrisse dürfen die in der Schwerlinie ermittelten schiefen Hauptdruckspannungen die Werte nach Tabelle 9 nicht überschreiten
Im Bereich der Biegerisse dürfen die ermittelten Rechenwerte der Schubspannung die Werte nach Tabelle 9 nicht überschreiten.
Wenn die Grenzwerte der Hauptzugspannungen in Zone a oder der Schubspannungen in Zone b im rechnerischen Bruchzustand überschritten werden, wird Schubbewehrung nachgewiesen.