Zur Erddruckumlagerung
Allgemeines
Bei ausgesteiften oder rückverankerten Spund-/Trägerbohlwänden ist die klassische Erddruckverteilung nicht mehr zutreffend.. Der nach der klassischen Theorie berechnete Erddruck kann dann vom Programm umgelagert werden.
Folgende Umlagerungsformen stehen zur Verfügung:
Der Wasserdruck wird nicht umgelagert.
Nach EAB EB13 und EB17 kann in bestimmten Fällen vereinfacht mit einer Rechteckfigur als Erddruckumlagerung gerechnet werden.
Es sind dann jedoch Erhöhungen hinsichtlich der Auflagerkräfte und Querkräfte vorzunehmen.
Wenn Sie unter Erddruckumlagerung "Rechteck" anwählen, werden diese Erhöhungen nicht vorgenommen.
- Rechteck
- 2 Rechtecke
- Dreieck mit
- Maximum mittig
- Maximum unten
- 2 Dreiecke
- Maximum oben
- Maximum an beliebiger Höhenkote
- Trapez
- Viereck
- über Definition eines Polygonzuges
- nach EAB EB69 EB70
Der Wasserdruck wird nicht umgelagert.
Nach EAB EB13 und EB17 kann in bestimmten Fällen vereinfacht mit einer Rechteckfigur als Erddruckumlagerung gerechnet werden.
Es sind dann jedoch Erhöhungen hinsichtlich der Auflagerkräfte und Querkräfte vorzunehmen.
Wenn Sie unter Erddruckumlagerung "Rechteck" anwählen, werden diese Erhöhungen nicht vorgenommen.
Zur Erddruckumlagerung nach EAB
Die einfachste Form, die richtige Umlagerungsfigur zu finden, ist sicherlich, dass das Programm die entsprechende Figur aus EAB EB69 EB70 heraussucht.
Das Programm wählt aus den möglichen 18 Umlagerungsfiguren automatisch die zutreffende aus.
Es ist nur eine Umlagerung nach EAB EB69 EB70 möglich sofern:
Das Programm wählt aus den möglichen 18 Umlagerungsfiguren automatisch die zutreffende aus.
Es ist nur eine Umlagerung nach EAB EB69 EB70 möglich sofern:
- die Geländeoberfläche waagerecht ist
- mitteldicht oder dicht gelagerter nichtbindiger oder mindestens steifer bindiger Boden ansteht
- eine wenig nachgiebige Stützung entsprechend EB67,Absatz 3(Abschnitt 1.2) vorliegt
- es muss mindestens ein Anker vorhanden sein
- Ein starkes nachgeben des Ankers darf nicht möglich sein Als wenig nachgiebig gilt:
- Steifen müssen zumindest kraftschlüssig verkeilt sein
- Verpressanker nach DIN 4125 geprüft und auf 80% für den nächsten Bauzustand errech-neten Kraft vorgespannt und festgehalten sein.