Gebrauchstauglichkeit: Risssicherheit
Das Programm berechnet die Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite nach EN 1991-1-1, 7.3.2. Außerdem führt das Programm den Nachweis zur Wasserundurchlässigkeit und Dichtigkeit von Betonbauteilen nach der Wu Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton". Zusätzlich zum eigenständigen Nachweis kann der Risssicherheitsnachweis und andere Gebrauchstauglichkeitsnachweise auch direkt innerhalb verschiedener Bauteile geführt werden.
Der Risssicherheitsnachweis verwendet unsere Programmoberfläche Baustatik mit allen entsprechenden Funktionen.
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Das Programm berechnet die Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite nach EN 1992-1-1, 7.3.2 und führt den Nachweis zur Wasserundurchlässigkeit und Dichtigkeit von Betonbauteilen.
Zur Begrenzung der Rissbreiten ist eine Mindestbewehrung in der Zugzone erforderlich. Die Mindestbewehrung wird aus dem Gleichgewicht der Betonzugkraft unmittelbar vor der Rissbildung und der Zugkraft in der Bewehrung der Zugzone unter Berücksichtigung der Stahlspannung σs ermittelt. Die erforderliche Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite wird nach Gleichung (7.1) ermittelt.
Bei Plattenbalken wird die Mindestbewehrung für die Gurte und Stege separat berechnet.
Die Berechnung der Zugspannungen im Bauteil kann wahlweise infolge selbst hervorgerufenen Zwangs (z.B. Eigenspannungen infolge Abfließen der Hydratationswärme) oder infolge außerhalb des Bauteils hervorgerufenen Zwangs (z. B. Stützensenkung) durchgeführt werden.
Video: Nachweise von Rissbreiten in der Baustatik
Neben der Tragfähigkeit muss bei Bauwerken auch die Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen werden. Bei Tragwerken aus Beton ...